Finanzierung der Tagespflege

Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes am 01.01.2015 ist die Tagespflege eine eigenständige und damit zusätzliche Leistung und wird nicht mehr wie bisher mit den Geld- oder Sachleistungen verrechnet.

Je nach Häufigkeit der Inanspruchnahme kann der Aufenthalt für Sie sogar komplett kostenfrei sein.

Über die genauen Möglichkeiten der Finanzierung beraten wir interessierte Tagespflegegäste selbstverständlich individuell. Sprechen Sie uns an!